Kulturförderabgabe Aparment avanzato

Bettensteuer Erfurt

In Erfurt wird seit 01.01.2011 eine Kulturförderabgabe auf privat veranlasste Hotelübernachtungen erhoben. 
Berufliche Übernachtungen sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.

  • 5 % auf den Bruttoübernachtungspreis 
  • ohne Frühstück
  • ohne sonstige Leistungen
  • Tageszimmer und No-Show unterliegen auch der Besteuerung
  • Das Kassen- und Steueramt der Stadt Erfurt ist wie alle anderen Städte auch befugt, die durch den Hotelgast getätigten Angaben zu überprüfen