Kulturförderabgabe Aparment avanzato
Bettensteuer Erfurt
In Erfurt wird seit 01.01.2011 eine Kulturförderabgabe auf privat veranlasste Hotelübernachtungen erhoben.
Berufliche Übernachtungen sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.
- 5 % auf den Bruttoübernachtungspreis
- ohne Frühstück
- ohne sonstige Leistungen
- Tageszimmer und No-Show unterliegen auch der Besteuerung
- Das Kassen- und Steueramt der Stadt Erfurt ist wie alle anderen Städte auch befugt, die durch den Hotelgast getätigten Angaben zu überprüfen